Anleinpflicht ab 01.04.2024

Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hat in der Natur begonnen. Laut Gesetz sind deshalb vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft und im Wald anzuleinen.

Die Anleinpflicht dient vor allem dem Schutz der Wildtiere, die in diesem Zeitraum ihren Nachwuchs aufziehen wie Hasen, Rehe und Wildschweine. Auch am Boden brütende Vogelarten beginnen nun mit der Eiablage. Dazu gehören die Enten und Gänse, aber auch Rebhuhn, Kiebitz und Fasan.

Stöbernde Hunde sind in dieser Zeit eine besondere Gefahr für die Wildtiere. Gesetzlich verankert ist die Leinenpflicht im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Dadurch, dass die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihre Hunde anleinen und auf den Wegen bleiben, leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Jungtiere in der Natur.

Bitte beachten Sie, dass die Anleinpflicht auch für Feld- und Wirtschaftswege, wie z.B. den Hinterdeich, Mühlen- oder Höhenweg gilt.

Interessenbekundungsverfahren Anmietung von Wasserzeiten im Freibad Hollern-Twielenfleth

Die Samtgemeinde Lühe betreibt in Hollern-Twielenfleth ein Freibad. Der Saisonbetrieb dauert in der Regel von Mitte Mai bis Ende September. Da die Samtgemeinde Lühe bestrebt ist, Kindern und Jugendlichen das Schwimmen lernen zu ermöglichen, gleichzeitig aber die Kapazitäten des eigenen Personals hierfür ausgeschöpft sind, bietet die Samtgemeinde Lühe interessierten Schwimmschulen oder vergleichbaren Einrichtungen, Vereinen/ Verbänden, Fitness-Einrichtungen etc. an, gegen ein noch zu bestimmendes Entgelt, Wasserzeiten im Freibad für Schwimmkurse anzumieten. Gleiches gilt für die Durchführung von Aqua-Fitness-Angeboten.

Sofern Sie hieran Interesse haben, setzen Sie sich bitte bis zum 10.05.24 mit Herrn Siol (E-Mail: tim.siol@luehe-online.de) in Verbindung.

Richtfest für die neue KITA in Hollern-Twielenfleth

Ganz in der Nähe der St.-Mauritius-Kirche, an der Vorderstraße in Hollern-Twielenfleth, entsteht auf dem Grundstück der Kirchengemeinde die dringend notwendige Kita. Die Gemeinde Hollern-Twielenfleth trägt die Kosten für die Erschließung und steuert 50.000 Euro für den Spielplatz bei. Die Samtgemeinde finanziert die über 7 Millionen Euro teure Einrichtung. Nach Wunsch der Bauverwaltung sollte ein traditionelles, zünftiges Richtfest als Dankeschön für die ausführenden Handwerker und die betroffenen Nachbarn gefeiert werden. Mit Erbsensuppe vom Hollerner Hof wurde mit den Handwerkern, Nachbarn und den Gästen aus Rat, Verwaltung sowie Vertretern der Kirche und Kita Mitarbeitern traditionell mit Richtkranz und Richtspruch von Zimmerer Kim Meyer dieses Fest begangen.

Pastor Prigge segnete das Gebäude. Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke dankte den Handwerkern und Nachbarn und zitierte aus dem Buch “Der kleine Prinz”:  “Man kann nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges legen – denn Zukunft kann man bauen. Das tun wir hier, zum Wohle unserer Kinder in der SG Lühe.”

Sechs Gruppen finden in der Einrichtung Platz. Es entsteht ein nachhaltiges Gebäude mit Wärmepumpe und Photovoltaik. Durch den frühen Wintereinbruch im Dezember ruhten die Arbeiten für mehrere Wochen, ein genauer Fertigstellungstermin wird im April mitgeteilt.

Meldung zu den Osterfeuern – Grünschnittanlieferung!

Osterfeuer Guderhandviertel;
Wetternweg/Neuhof                                      
keine Grünschnittanlieferung
Osterfeuer Hollern-Twielenfleth; Außendeichsgelände ehem. Gosau     Grünschnittanlieferung: 23.03.2024 10 – 16 Uhr; 30.03.2024 ab 8 Uhr
Osterfeuer Grünendeich; Sportplatz Gewerbepark                                        Grünschnittanlieferung: 30.03. 8-13 Uhr