Anleinpflicht ab 01.04.2024

Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hat in der Natur begonnen. Laut Gesetz sind deshalb vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft und im Wald anzuleinen.

Die Anleinpflicht dient vor allem dem Schutz der Wildtiere, die in diesem Zeitraum ihren Nachwuchs aufziehen wie Hasen, Rehe und Wildschweine. Auch am Boden brütende Vogelarten beginnen nun mit der Eiablage. Dazu gehören die Enten und Gänse, aber auch Rebhuhn, Kiebitz und Fasan.

Stöbernde Hunde sind in dieser Zeit eine besondere Gefahr für die Wildtiere. Gesetzlich verankert ist die Leinenpflicht im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Dadurch, dass die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihre Hunde anleinen und auf den Wegen bleiben, leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Jungtiere in der Natur.

Bitte beachten Sie, dass die Anleinpflicht auch für Feld- und Wirtschaftswege, wie z.B. den Hinterdeich, Mühlen- oder Höhenweg gilt.