Abbrennverbot für Feuerwerkskörper an Silvester in der Samtgemeinde Lühe

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende. Es ist also wieder an der Zeit Ihnen für den anstehenden Jahreswechsel einen guten Rutsch fürs neue Jahr zu wünschen.

Es ist guter Brauch zum Jahresende nochmals auf einige wichtige Dinge, die im sozialen Zusammenleben unserer Samtgemeinde eine Rolle spielen, hinzuweisen, damit das Zusammenleben in unserer Samtgemeinde Lühe noch reibungsloser und rücksichtsvoller von statten gehen kann.

In diesem Jahr möchten wir unsere MitbürgerInnen daher noch einmal auf das bestehende Abbrennverbot für Feuerwerkskörper an Silvester hinweisen.

Der Gemeindeverwaltung ist durchaus bekannt, dass gerade dieser Punkt immer wieder zu kontroversen Diskussionen führt. Ich weise aber darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Tatsache das in der Samtgemeinde Lühe etliche reetgedeckte Baudenkmäler stehen und neben diesen Baudenkmälern auch schützenswerte Kirchen und ähnliche öffentliche Gebäude vorhanden sind, eine gegenseitige Rücksichtnahme der Bevölkerung unumgänglich ist.

Grundsätzlich gilt schon seit Jahren, im Rahmen einer Allgemeinverfügung das Nachstehende mit einer Einschränkung, dass im Umkreis von 200 Metern diese Maßnahmen greifen. Leider hat sich gezeigt, dass hier entweder aus Unkenntnis oder auch aus mangelnder Rücksichtnahme trotzdem pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 abgebrannt wurden.

Das Verwenden oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 ist vom 2. Januar bis zum 30. Dezember untersagt. Am 12.12.2018 wurde vom Rat der Samtgemeinde Lühe ein Grundsatzbeschluss gefasst, der das Verwenden bzw. Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 auch in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar des Folgejahres im Bereich der Samtgemeinde Lühe untersagt.

Im Interesse aller Eigentümer von brandempfindlichen Gebäuden und historischen Objekten möchte ich Sie bitten, dieses Abbrennverbot einzuhalten, um mögliche Schäden und den damit verbundenen Schadenersatzansprüchen aus dem Weg zu gehen.

Ich weise daraufhin, dass Zuwiderhandlungen hier ebenfalls mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.

Letztlich möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass dieses keine unbedachte willkürliche Maßnahme der Gemeindeverwaltung ist, sondern seine berechtigte traurige Realität hat. Es sind bereits als Folge der Verwendung dieser pyrotechnischen Gegenstände Häuser in der Samtgemeinde Lühe abgebrannt. Deshalb bitte ich Sie noch einmal nachdrücklich diesem Abbrennverbot Folge zu leisten.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen nochmals einen guten Rutsch und alles Gute und viel Gesundheit für das neue Jahr.

Ihre Samtgemeinde Lühe

Der Samtgemeindebürgermeister